Kapitalmarktrecht: Wirecard Skandal – 1,9 Milliarden Euro fehlen

Tausende von Aktionären und Anlegern sind betroffen. Schadensersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young (EY) sowie gegen frühere Vorstände der Wirecard AG

Die Ereignisse überschlagen sich!

  • 05.06.2020: Die Bafin zeigt Wirecard-Chefs wegen Verdachts der Marktmanipulation an. Die Finanzaufsicht sieht Anzeichen dafür, dass der Vorstand des Dax-Konzerns seine Anleger hinters Licht geführt hat. Die Staatsanwaltschaft durchsucht den Firmensitz.
  • 18.06.2020: Die Wirecard AG räumt ein, dass Gelder in der Höhe von 1,9 Millionen Euro auf ausgewiesenen Treuhandskonten nicht vorhanden sind. Der Aktienkurs bricht massiv ein.
  • 29.06.2020: Die Wirecard AG stellt beim Amtsgericht München den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
  • 01.07.2020: zahlriche Ermittler der Münchner Staatsanwaltschaft durchsuchen in einer groß angelegten Durchsuchung fünf Gebäude der Wirecard AG in Deutschland und Österreich durchsuchen. Darunter ist die Firmenzentrale im Münchner Vorort Aschheim und zwei Objekte in Österreich.
  • 01.07.2020: Der Bafin-Präsident Felix Hufeld muss sich im Finanzausschuss des Bundestags für das zögerliche Vorgehen seiner Behörde rechtfertigen.

Bei all diesen Vorkommnissen haben betroffene Anleger hohe Verluste zu verzeichnen. Betroffen sind:

1. AKTIONÄRE DER WIRECARD AG 

    (WKN: 747206, ISIN: DE0007472060)

2. INHABER VON WIRECARD-ANLEIHEN ODER DERIVATEN  

Geschädigte stehen jedoch nicht rechtlos dar! Schadensersatzansprüche können gerichtet werden gegen die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young (EY) sowie gegen frühere Vorstände der Wirecard AG.

0711 / 95 80 12 50
info@hos-recht.de