Datenschutzrecht: LG Bonn Urteil vom 11.11.2020 (Az. 29 OWi 1/20)
Das Landgericht Bonn bestätigte mit seinem Urteil vom 11.11.2020 (Az. 29 OWi 1/20) den Verstoß gegen Artikel 32 DSGVO durch die 1&1 Telecom GmbH. So kommentiert das Unternehmen 1 & 1 in einer Presseinformation das Urteil:
11. November 2020
Urteil im Verfahren von 1&1 gegen Datenschutzbehörde – Gericht reduziert Bußgeld um 90 Prozent
Im Verfahren um den Bußgeldbescheid des Bundesdatenschutzbeauftragten gegen die 1&1 Telecom GmbH hat das Landgericht Bonn heute zugunsten von 1&1 entschieden. Die Richter erklärten das ursprünglich verhängte Bußgeld in Höhe von 9,55 Mio. Euro für unverhältnismäßig und reduzierten es auf 0,9 Mio. Euro. 1&1 wird die Urteilsbegründung intensiv prüfen und behält sich rechtliche Schritte gegen die Entscheidung vor.
Das Verfahren bezog sich nicht auf den generellen Schutz der bei 1&1 gespeicherten Daten, sondern auf die Frage, wie Kunden auf ihre Vertragsinformationen zugreifen können. In dem Fall von 2018 ging es um die telefonische Abfrage der Handynummer eines ehemaligen Lebenspartners. Die zuständige 1&1-Mitarbeiterin erfüllte dabei alle Anforderungen der zu diesem Zeitpunkt gültigen Sicherheitsrichtlinien.
Das Gericht sah in dem vorliegenden Fall nur einen leichten, nicht vorsätzlichen Verstoß gegen den Datenschutz in einem Einzelfall, für den ein Bußgeld in Millionenhöhe nicht angemessen sei. Gleichzeitig flossen zahlreiche mildernde Umstände in das Urteil ein. So seien keine sensiblen Daten betroffen und eine massenhafte Herausgabe von Daten sei nicht zu befürchten gewesen. Darüber hinaus habe 1&1 sofort umfassend mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten zusammengearbeitet.
„Wir begrüßen die Entscheidung des Landgerichts, das durch den Bundesdatenschutzbeauftragten verhängte Bußgeld deutlich zu reduzieren. Dies ist ein eindeutiges Signal, dass das ursprüngliche Bußgeld in Höhe von 9,55 Mio. Euro in keinerlei Verhältnis zum vorliegenden Einzelfall stand. Dennoch handelt es sich auch bei dem geänderten Bußgeld um einen signifikanten Betrag. Wir behalten uns daher vor, nach ausführlicher Prüfung des Urteils weitere rechtliche Schritte einzuleiten“, betont Dr. Julia Zirfas, Datenschutzbeauftragte von 1&1. „Für 1&1 hat der Schutz von Kundendaten höchste Priorität. Deshalb entwickeln wir unsere Standards in enger Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden kontinuierlich weiter.“
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hatte 1&1 vorgeworfen, durch eine nicht den Standards entsprechende Authentifizierung am Telefon, technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz von personenbezogenen Daten nicht eingehalten zu haben. Die Behörde hatte daraufhin im Dezember 2019 den Bußgeldbescheid gegen 1&1 verhängt. Dagegen hatte die 1&1 Telecom GmbH vor dem Landgericht Bonn geklagt.
Das Unternehmen sah in dem sehr hohen Bußgeld einen Verstoß gegen das Grundgesetz, insbesondere die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit. Die Berechnung des Bußgeldes orientiert sich seit dem vergangenen Jahr im Widerspruch zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am jährlichen Konzern-Umsatz. Dadurch können bereits kleinste Abweichungen hohe Geldbußen zur Folge haben.
zitiert Quelle: Presseinformation der 1&1 Telecom GmbH vom 11.1.2020