Abgasskandal: BGH lässt Kapitalanleger-Musterverfahren in Stuttgart gegen die Porsche SE zu
Der Diesel-Skandal ist in aller Munde. Doch jetzt hat ein gerichtlich bestelltes Gutachten festgestellt, dass namhafte Autohersteller nicht nur bei Dieselfahrzeugen geschummelt haben. Auch Benziner sind betroffen!
Das Gutachten deckt eine illegale Software-Funktion auf, welche wie folgt funktioniert: Fahrzeuge, die über ein bestimmtes Automatik-Getriebe verfügen, erkennen, ob sie auf einem Rollenprüfstand oder im Normalbetrieb, also auf der Straße unterwegs sind. Dazu wird unter anderem der Lenkradeinschlag genutzt: Wird das Steuer nicht bewegt, soll wird ein Schaltprogramm aktiviert das weniger CO2 produziert. Auf der Straße hingegen wird das Lenkrad bewegt, die Software wird nicht aktiv und der Wagen stößt mehr Schadstoffe aus und verbraucht mehr Kraftstoff.
So stellte das Gerichtsgutachten hinsichtlich eines Audi- Q 5 – Motors fest, dass der Ausstoß von Stickoxiden bei Lenkradeinschlag und damit im Rahmen des „Normalbetriebs auf der Straße“ um fast 25 % höher; der Ausstoß von Kohlenmonoxid sogar um fast 60 % höher sind.
Im Ergebnis wurden nicht nur Diesel-Fahrzeug-Besitzer getäuscht. Auch Besitzer von Benziner sind Oper von Schummelsoftware geworden und haben Schadensersatzansprüche gegen die Autokonzerne. Dass man auch als „Normalverbraucher“ einem Autokonzern durchaus nicht ohne Rechte oder Chancen gegenüber steht, haben zahlreiche Verfahren sowie das Musterverfahren gegen die Volkswagen AG gezeigt.
Geschädigte Autobesitzer sollten also Ihre Rechte geltend machen. Unsere erfahrenen Fachanwälte helfen Ihnen gerne dabei.
Haben Sie Fragen zum Abgasskandal? Wenden Sie sich an eine auf das Verbraucherrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, um Ihre Möglichkeiten rechtzeitig prüfen zu lassen.
HOS Rechtsanwälte hört zu einer der erfahrensten Kanzleien im Abgasskandal. Unsere Kanzlei hat zahlreiche Urteile zugunsten geschädiger Verbraucher erstritten und Vergleiche geschlossen.