Abgasskandal: Schadensersatzklage im sogenannten “Dieselfall” gegen die VW AG überwiegend erfolgreich
Die wichtigste Information für diejenigen, die ein Fahrzeug finanziert haben und den Erwerb des Fahrzeugs nun rückgängig machen möchten lautet: Auch wer ein Darlehens- und/oder Leasingvertrag zur Finanzierung des Fahrzeugkaufs (“Autokredit”) abgeschlossen hat, kann in vielen Fällen noch heute durch den Widerruf des Darlehens- und/oder Leasingvertrages die vorzeitige Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs erwirken.
Der Europäische Gerichtshof hat mit einem verbraucherfreundlichen Urteil den sog. Widerrufsjoker wieder zum Leben erweckt. Verbraucher können sich somit unter bestimmten Voraussetzungen von Darlehensverträgen (Immobilien- oder Autokredit) oder Leasingverträgen lösen, d.h. dass alle bisherigen Leistungen zwischen Verbraucher und Bank rückabgewickelt werden.
Gerne können wir Ihnen über die Chancen und Risiken in Ihrem Fall eine Einschätzung abgeben. Bitte setzen Sie sich hierzu mit unserer Kanzlei in Verbindung.
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