Abgasskandal: OLG Stuttgart hat VW erneut zum Schadensersatz verurteilt
In einem von der Kanzlei HOS Rechtsanwälte geführten Verfahren hat das Oberlandesgericht Stuttgart mit Urteil vom 18.02.2020, 12 U 117/19 (nicht rechtskräftig) die Volkswagen AG zum Schadensersatz verurteilt.
Das Berufungsgericht hat in diesem Verfahren gegen den Automobilhersteller in Übereinstimmung mit der klägerischen Rechtsauffassung nochmals klargestellt, dass die Beklagte durch das Inverkehrbringen der Fahrzeuge mit einer manipulierten Motorsteuerungssoftware zugleich eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung im Sinne des § 826 BGB gegenüber den betroffenen Kunden begangen hat.
Es handelt sich damit um ein weiteres obergerichtliches Urteil, welches die Kanzlei HOS Rechtsanwälte erstritten hat. Die hier vertretene Rechtsauffassung haben mittlerweile auch obergerichtlich schon mehrere Urteile bestätigt; eine Grundsatzentscheidung durch den Bundesgerichtshof zum VW-Abgasskandal wird im Mai 2020 erwartet.
Durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung sei das Fahrzeug mangelhaft, so das Berufungsgericht. Dies sei insbesondere durch den Rückruf des KBA belegt. Der Kläger müsse sich – entgegen der Ansicht von VW – gerade nicht auf eine Nachbesserung durch ein Software-Update einlassen. Der Kaufvertrag müsse daher rückabgewickelt werden. Im Ergebnis verbleibt es damit bei der erstinstanzlichen Entscheidung des LG Ulm, wonach der Kläger gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen kann.
Schließlich stellte das Gericht mit seinem Urteil nochmals fest, dass die Volkswagen AG die Fahrzeuge mit der unzulässigen Abschalteinrichtung auf den Markt gebracht habe und die Käufer damit vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe. Dies bestätigt insgesamt die Rechtsauffassung der Kanzlei HOS Rechtsanwälte und ist ein weiteres positives Signal für alle übrigen vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugbesitzer.
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